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Kosten
Die
Kosten richten sich nach der erforderlichen Einsatzzeit und Einsatzort.
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Die
vereinbarte/erforderliche Einsatzzeit des Betriebsarztes errechnet
sich nach der VBG 123-A7 §2 der Berufsgenossenschaft:
(Anzahl
Arbeitnehmer) x (erforderliche Einsatzzeit Betriebsarzt -Std./Jahr
je
Arbeitnehmer-) = Einsatzstunden pro Jahr
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Das
Entgeld für diese Dienstleistungen vereinbaren die Vertragsparteien.
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Evtl.
Fahrkosten werden in Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und dem
zuständigen Betriebsarzt erhoben.
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Arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen, die nicht in den vereinbarten Einsatzzeiten
durchgeführt werden können, werden gem. der Gebührenordnung der Berufsgenossenschaften
in Rechnung gestellt.
Wir
erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
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