Kosten

Die Kosten richten sich nach der erforderlichen Einsatzzeit und Einsatzort.

  • Die vereinbarte/erforderliche Einsatzzeit des Betriebsarztes errechnet sich nach der VBG 123-A7 §2 der Berufsgenossenschaft:
    (Anzahl Arbeitnehmer) x (erforderliche Einsatzzeit Betriebsarzt -Std./Jahr je
    Arbeitnehmer-) = Einsatzstunden pro Jahr

  • Das Entgeld für diese Dienstleistungen vereinbaren die Vertragsparteien.

  • Evtl. Fahrkosten werden in Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und dem zuständigen Betriebsarzt erhoben.

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die nicht in den vereinbarten Einsatzzeiten durchgeführt werden können, werden gem. der Gebührenordnung der Berufsgenossenschaften in Rechnung gestellt.

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

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